Impressum
- Paulina Ramaskaite

- vor 1 Tag
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Hi,
wurden Sie wegen Ihres Impressums bereits abgemahnt? Rufen Sie mich an und zwar unter +49 (0) 69 272 421 84 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an kanzlei@ramaskaite.com

Für die Pflichtangaben auf der Website hat sich ungeachtet der eigentlich allein presserechtlichen Herkunft des Begriffs die Bezeichnung »Impressum« eingebürgert. Solche Impressumspflichten ergeben sich in erster Linie aus § 5 DDG. Die Impressumspflicht trifft alle Diensteanbieter, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste bereithalten.
Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben. Der Begriff „Impressum“ stammt ursprünglich aus dem Presserecht, hat sich aber auch für Webseiten eingebürgert, die nicht dem Bereich der Presse zuzuordnen sind, etwa für Online-Shops und Unternehmenswebseiten.
Die rechtlichen Anforderungen an das Impressum sind vor allem für kommerzielle Websites klar geregelt - Unternehmen, Freiberufler, Selbständige und Organisationen müssen sicherstellen, dass ihre Seiten ein vollständiges und aktuelles Impressum enthalten, um Seriosität und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Fehler im Impressum können jedoch leicht passieren, insbesondere bei kleinen Unternehmen, denen es oft schwerfällt, die Vorschriften ständig im Blick zu behalten. In solchen Fällen drohen Abmahnungen, die nicht nur kostenintensiv sein können, sondern auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beinhalten. Eine solche Erklärung sollte jedoch nicht unüberlegt unterschrieben werden. Sollten Sie eine Abmahnung wegen eines Impressumsfehlers erhalten, ist es ratsam, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ich kann für Sie prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu verstehen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und vermeiden unnötige Kosten. Lassen Sie Ihr Impressum daher professionell erstellen oder überprüfen lassen. Gerne biete ich Ihnen nach Absprache ein tolles Angebot an.
Was passiert bei Verstößen gegen die Impressumspflicht?
Aus juristischer Sicht kann ein fehlendes oder unvollständiges Impressum als Wettbewerbsverstoß bewertet werden. Beispielsweise könnte sich ein E-Shopbesitzer bewusst durch fehlende Informationen zur Person (Adresse oder E-Mail) einer Warenreklamation entziehen. Bis zu 50.000 Euro könnten im schlimmsten Fall bei einem Verstoß auf den Händler zukommen.
Häufiger jedoch kommen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände vor. Der Anbieter wird dann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Zahlung der Abmahnkosten, meistens mehrere Hundert Euro, verpflichtet.
Wie bereits angedeutet, bin ich Rechtsanwältin und berate Sie umfassend, auch wenn Sie abgemahnt wurden, biete präventive Unterstützung bei der Formulierung eines rechtssicheren Impressums und wenn Sie Ihr bestehendes Impressum überprüfen lassen wollen.
Ihre Rechtsanwältin Dr. Paulina Ramaskaite




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